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Parkplätze

Mall of Switzerland: VCS gewinnt den Parkplatzstreit

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Keine zusätzlichen Ausweichparkplätze für die Mall of Switzerland: Die Gemeinde Ebikon heisst die Einsprache des VCS Luzern gut und ordnet die Umwandlung des betreffenden Kiesplatzes in eine Blumenwiese an.  

An Spitzentagen wie Black Friday oder Weihnachten kommt das Parkhaus der Mall of Switzerland (MoS) in Ebikon an den Anschlag. Deshalb wollte das Shoppingcenter über 80 zusätzliche Ausweichparkplätze erstellen. Zudem hätte die MoS den Platz auch als temporäre Verkaufsfläche nutzen wollen.

Diesen Plänen erteilt die Gemeinde Ebikon jetzt eine Abfuhr: Die Einsprache des VCS Luzern wird gutgeheissen, das Baugesuch für Parkplätze und Verkaufsfläche abgelehnt.

«Die Nutzung des Baufelds 5 als Ausweichparkplatz widerspricht sowohl den Bebauungsplanvorschriften als auch dem behördenverbindlichen Gesamtverkehrskonzept Luzern Ost», begründet die Gemeinde ihren Entscheid. Zwar wäre es möglich gewesen, bei Vorliegen «ausserordentlicher Verhältnisse» Ausnahmen zu bewilligen, darauf stieg die Gemeinde nach einer umfassenden Interessenabwägung aber nicht ein: «Die Erstellung von temporären Ausweichparkplätzen auf dem Baufeld 5 wird als nicht zwingend erforderlich erachtet.»

Ebikon folgt im Entscheid unter anderem der Argumentation des VCS, wonach mehr Parkplätze mehr Verkehr verursachten. Die MoS hingegen hatte im Verfahren behauptet, dass die zusätzlichen Parkplätze vielmehr «zu einer Verkehrsentlastung» führen würden. Ebikon liess sich nicht täuschen; die Schaffung neuer Parkplätze bedeuteten «zusätzliche Möglichkeiten für den MIV», heisst es im Entscheid. Genau das möchte man im Rontal aber nicht.

Gemäss Gesamtverkehrskonzept muss das Verkehrswachstum im Gebiet Luzern Ost mit einer Verlagerung vom MIV (motorisierter Indiviudualverkehr) auf den ÖV und Langsamverkehr bewältigt werden. «Damit das Verlagerungspotenzial auf den Langsamverkehr und den ÖV jedoch ausgeschöpft werden kann, sind einschränkende Massnahmen beim MIV wie Parkplatzreglemente und fördernde Massnahmen beim ÖV und Langsamverkehr notwendig», schreib Ebikon. Und zwar flächendeckend, im öffentlichen wie privaten Raum. Die Reglemente sollen die Rechtsgrundlage für «restriktive Parkplatzbewilligungen» bilden, «mit dem Ziel, die Pflichtparkplatz-Zahlen zu senken.» Da diese Reglemente bisher noch nicht existieren, würden deshalb in Bebauungs- und Gestaltungsplänen unter anderem die Zahl der Parkfelder «auf ein geringstmögliches zweckmässiges Angebot reduziert». Die Erstellung von zusätzlichen Ausweichparkplätzen in der Mall würde diesen Zielen zuwider laufen.

Geklärt ist mit dem Entscheid nun auch, wie viele Parkplätze in der Mall of Switzerland überhaupt bewilligt worden sind, nämlich weniger als von der MoS angenommen. Die Mall behauptete bisher stets, dass sie «Anspruch» auf 1828 Parkplätze hätte. Das ist falsch: Bewilligt sind nur 1760 Parkplätze, schreibt Ebikon. Und so viele seien auch erstellt worden.  

Jetzt muss die Mall of Switzerland den bestehenden Kiesplatz gemäss rechtskräftiger Baubewilligung zurückbauen. Wörtlich heisst es im Entscheid der Gemeinde Ebikon: «Der bestehende Kiesplatz ist bis spätestens  4 Monate nach Rechtskraft des vorliegenden Entscheids in eine Blumenwiese zu verwandeln».

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