Archiv

Kantonaler Strassenlärmkataster

Lärmschutz – Luzernerinnen und Luzerner sehen rot

|

Luzern ist zu laut. Blick auf den Strassenlärmkataster des Kantons Luzern: Rote Punkte bedeuten eine Überschreitung des Alarmwertes, orange Punkte eine Überschreitung des Immissionsgrenzwertes.

Ein neuer Strassenlärmkataster zeigt die Lärmbelastung aller Häuser im Kanton Luzern. Das Ergebnis ist ernüchternd: Trotz so genannt «sanierten» Kantonsstrassen leiden über 70'000 Luzernerinnen und Luzerner an Lärm über den gesetzlichen Grenzwerten.

Wer den aktualisierten Strassenlärmkataster des Kantons Luzern öffnet, sieht zu erst einmal rot. Das heisst: unzählige Häuser, die über dem in der Lärmschutzverordnung definierten Alarmwert belastet werden. Mit dem neuen Kataster können Daten zu Lärmemissionen und -immissionen auf den Luzerner Kantonsstrassen abgerufen werden. Der Kataster zeigt auf, wieviel Lärm auf welcher Strasse entsteht (Emission) und wie gross die Lärmbelastung zum Beispiel bei einem Haus ist (Immission). 

Das Resultat: Die Lärmbelastung an den Kantonsstrassen ist nach wie vor hoch, viel zu hoch. Rund 70'000 Personen sind von Belastungen über dem gesetzlichen Immissionsgrenzwert betroffen. Und bei 12'000 Personen davon «überschreitet die Lärmbelastung den Alarmwert», schreibt die Dienststelle Umwelt und Energie des Kantons Luzern (uwe) in ihrer Mitteilung vom Montag zum neuen Kataster.

Lärmsanierung nur auf Papier

Besonders stossend: Diese hohen, nachweislich gesundheitsschädigenden Lärmbelastungen für zehntausende Luzernerinnen und Luzerner bestehen, obwohl der Kanton die betreffenden Strassen «lärmsaniert» hat. Das uwe schreibt dazu: «Mit wenigen Ausnahmen, bei welchen der Prozess für die Umsetzung von Massnahmen noch im Gange ist, sind im Kanton Luzern alle Kantonsstrassen lärmrechtlich saniert.»

 Die Lärmsanierung hat aber nur auf Papier stattgefunden. «Seit Jahren saniert der Kanton Luzern seine Strassen nicht rechtskonform», kritisiert Dominik Hertach, Geschäftsleiter des VCS Luzern. Zwar habe die Kantonsregierung im Dezember 2018 entschieden, künftig lärmsenkende Massnahmen an der Quelle – etwa Tempo 30 oder Lärmschutzbeläge – zu prüfen, «doch die gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht erst seit Dezember 2018», sagt Hertach. Und nicht erst seit 2018 wisse man um die nachweislich gesundheitsschädigende Wirkung von Strassenlärm, «und zwar bereits weit unter den geltenden Immissionsgrenzwerten.»

Der VCS Luzern fordert deshalb, dass der Kanton Luzern in Sachen Lärmschutz über die Bücher geht und rasch Massnahmen ergreift, um die gesetzeswidrige Lärmbelastung der über 70'000 Anwohner an Kantonsstrassen real zu senken.

 

Link zur Medienmitteilung des Kantons Luzern

Link zum Strassenlärmkataster

Link auf Beitrag auf Tele 1

Diese Seite wird nur mit JavaScript korrekt dargestellt. Bitte schalten Sie JavaScript in Ihrem Browser ein!
.hausformat | Webdesign, TYPO3, 3D Animation, Video, Game, Print