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Zentralbahn

Illegale Aufhebung der Bahnübergänge zwischen Horw und Kriens

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Die Zentralbahn hat letzte Woche angekündigt, dass sie nach Mitte März die Bahnübergänge Wegmatt und Krienser-/Horwerstrasse schliessen wird. Mit dem Bau der Unterführung hat sie bereits angefangen. Dies obwohl nämliches Verfahren vor Bundesverwaltungsgericht noch hängig ist und damit über den Bau der Personenunterführung und die Schliessung der Bahnübergänge noch gar nicht rechtskräftig entschieden worden ist. Die zb Zentralbahn AG hat überdies in demselben Gerichtsverfahren beantragt, den hängigen Beschwerden des VCS Luzern und weiteren die aufschiebende Wirkung zu entziehen. Auch darüber hat das Gericht aber noch nicht entschieden. Gegen dieses rechtlich unhaltbare Vorgehen hat der VCS einen Baustopp verlangt.

Das Bundesverwaltungsgericht muss zuerst entscheiden, ob den Beschwerden die aufschiebende Wirkung entzogen wird und ob die zb Zentralbahn AG noch während der Rechtshängigkeit die Bahnübergänge schliessen und mit dem Bau der Personenunterführung beginnen darf. Sollten die Bahnübergänge tatsächlich geschlossen werden, soll gemäss zb Zentralbahn AG aus projektierungstechnischen Gründen eine Öffnung erst nach mehreren Monaten wieder möglich sein.

Der VCS Luzern hat sich nicht per se gegen den Bau der Unterführung gewehrt; Bedingung war jedoch stets, dass die Bahnübergänge offen bleiben zumindest bis ein angemessener Ersatz geschaffen wird, damit Velofahrende sowie Fussgängerinnen und Fussgänger zwischen Horw und Kriens ohne Umwege zirkulieren können. Offensichtlich wird dieses Bedürfnis jedoch von der Gegenseite nicht berücksichtigt.

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