VCS zieht Bypass-Einsprache weiter - jetzt spenden!

Der Vorstand des VCS Luzern hat einstimmig beschlossen, die Einsprache gegen den Autobahnausbau an das Bundesverwaltungsgericht weiter zu ziehen. Der Verband fordert eine Neuberechnung der Verkehrsprognosen und der Kosten-Nutzen-Analyse. Die aktuellen Erkenntnisse zeigen, dass der Nutzen des Bypass massiv überschätzt wird; verkehrlich wie finanziell. Im Gegenzug werden die Auswirkungen auf die Umwelt unterschätzt.

Der VCS Luzern geht davon aus, dass das Projekt «Gesamtsystem Bypass Luzern» bei einer korrekten Berechnung die Eingriffe in Raum und Umwelt nicht rechtfertigen wird und daher unzulässig ist. Im Projekt wird etwa der induzierte Verkehr, das heisst, der durch den Kapazitätsausbau generierte Neuverkehr, nicht berücksichtigt. Zudem basieren die Berechnungen auf stark veralteten Daten und entgegen der Norm wurde im Verkehrsmodell nur der MIV betrachtet. Das ist fachlich falsch und hat zur Folge, dass die Verkehrsprognosen - und damit auch die Resultate der Kosten-Nutzen-Analyse und der Umweltverträglichkeitsprüfung - die Auswirkungen des Projekts nicht richtig abbilden.

 

Überholt sind auch die Kostensätze, mit denen der «Nutzen» des Bypass berechnet wird: Neue wissenschaftliche Studien zeigen, dass der monetäre Nutzen pro eingesparter Staustunde bisher massiv überschätzt worden ist. Gemäss dem Entwurf für die neue Norm sinken diese Sätze offenbar um fast die Hälfte. Für die Kosten-Nutzen-Analyse des Bypass heisst das: Statt der eingerechneten 1,2 Milliarden Franken halbiert sich der «Nutzen» durch Reisezeitgewinne auf noch rund 600 Millionen Franken. Damit lassen sich die Investitionen von 1,8 Milliarden Franken auch wirtschaftlich nicht mehr rechtfertigen.

Auf der anderen Seite werden die projektbedingten Treibhausgasemmissionen und damit die Auswirkungen des Projekts auf die Klimaziele nicht ausgewiesen. Für den VCS Luzern ist klar, dass das nicht länger haltbar ist. Der Verkehr ist für rund einen Drittel des CO2-Ausstosses verantwortlich. Mit dem auf Bundes- und Kantonsstufe festgeschriebenen Ziel «netto Null 2050» wird auch dem Bereich Mobilität ein linearer Absenkpfad mit Zwischenzielen vorgegeben. Daran müssen Verkehrsinfrastruktur-Projekte zwingend gemessen und auf ihre Zulässigkeit hin geprüft werden.

Dass der Bypass sich auch verkehrlich nicht als «Entlastungsprojekt» rechtfertigen lässt, zeigt zudem ein vertiefter Blick in den Technischen Bericht: Darin schreibt das Astra, dass es in den Abendspitzenstunden auf den Luzerner Autobahnen mit dem Bypass zu mehr Stau kommt als ohne. Es stellt sich die berechtigte Frage, warum wir fast zwei Milliarden Franken ausgeben sollen für ein massiv klimaschädliches Projekt, das zu all dem die Verkehrssituation nicht einmal verbessert sondern verschlimmert.

 

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Das Verfahren vor Bundesverwaltungsgericht kostet, je nach Verfahrensverlauf mehrere Zehntausend Franken. Wir sind deshalb froh um jeden kleineren aber auch grösseren finanziellen Beitrag an das Gerichtsverfahren. Danke, dass Sie uns im Kampf gegen den Bypass unterstützen!

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