Strassenlärm

Strassenlärm macht krank ­­­und vernichtet Vermögenswerte in Millionenhöhe

|

Strassenlärm ist schädlich. Für die Anwohner, aber auch für die Hauseigentümer. Die einen «zahlen» mit ihrer Gesundheit, die anderen mit einem dreistelligen Millionenbetrag. Die Nachsanierung von lärmbelasteten Strassen ist deshalb dringlich.

Es ist eine eindrückliche Zahl: Gemäss der Hochrechnung des VCS Luzern kostet der Strassenlärm die Hauseigentümer an Kantonsstrassen mindestens 320 Millionen Franken. Der Grund: Liegenschaften an lärmbelasteten Strassen erzielen tendenziell tiefere Verkaufs- und Mietpreise. Zudem kommt eine Abwärtsspirale in Gang: Aufgrund der ungünstigen Perspektiven scheuen sich die Eigentümer an diesen Standorten, weiteres Geld zu investieren. Und bei Neubauten müssen Investoren an strassenlärm-belasteten Standorten Mehrkosten tragen, sei es bei der Planung oder beim Bau selbst, was die Wohnungen verteuert, ohne dafür einen Mehrwert zu erhalten.

Noch einschneidender ist Strassenlärm für die Anwohnerinnen und Anwohner: Strassenlärm macht krank. Das ist spätestens seit der Veröffentlichung der SiRENE-Studie nachgewiesen (www.sirene-studie.ch). Inzwischen ist zudem klar, dass Strassenlärm nicht erst ab den gesetzlichen Grenzwerten schädlich ist, sondern bereits bei tieferen Werten. Aus Sicht des Gesundheitsschutzes besteht damit beim Strassenlärm dringender Handlungsbedarf. Gemäss den Zahlen der Dienststelle Umwelt und Energie sind im Kanton Luzern (Stichtag 31.12.2018) 7652 Gebäude und 69’096 Personen an Kantonsstrassen mit Strassenlärm über dem Immissionsgrenzwert belastet, davon 1250 Liegenschaften und 12’393 Personen über dem Alarmwert. Insgesamt schadet der Lärm damit der Volkswirtschaft in beträchtlichem Mass.

Lärmschutz an der Quelle als Lösung

Der übermässige Strassenlärm müsste nicht sein: Mit Temporeduktionen oder dem Einbau von lärmarmen Belägen könnte der Lärm einfach an der Quelle gesenkt werden. Bisher hat der Kanton Luzern die Strassen aber fast ausschliesslich als «Pseudosanierung» nur auf dem Papier lärmsaniert, das heisst: ohne lärmreduzierende Massnahmen an der Quelle. Dabei erteilt sich der Kanton mit so genannten «Erleichterungen» quasi selbst eine Ausnahmebewilligung, den Lärm nicht senken zu müssen. Das hat zur Folge, dass die Lärmbelastung trotz «lärmrechtlich abgeschlossener Sanierung» unverändert hoch bleibt, mit allen negativen Folgen.

VCS-Vorstandsmitglied und GLP-Kantonsrat András Özvegyi möchte nun mit zwei Interpellationen von der Regierung wissen, wie sie das Problem des Strassenlärms als "Wertvernichter" und als Gesundheitsrisiko lösen will. So fragt er unter anderem, ob der Kanton Luzern die Kosten des Strassenlärms für Hauseigentümer erfasse und ob diese bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung von Lärmschutzmassnahmen an der Quelle vollständig eingerechnet würden. Zudem möchte er wissen, ob die Regierung bereit sei, den volkswirtschaftlichen Nutzen von kostengünstig umsetzbaren Tempo-30-Strecken auf lärmbelasteten Kantonsstrassen zu berechnen. Er möchte vom Regierungsrat auch wissen, wie er die bisherige Praxis der "Papiersanierungen" beurteilt und ob der Lärm auf nur papiersanierten Kantonsstrassen in absehbarer Zeit mit einer Nachsanierung effektiv gesenkt werde.

Der VCS Luzern begrüsst diese Anfragen an die Luzerner Regierung. Für den Umweltverband ist es zwingend, dass der Kanton Luzern die ungenügend und nur auf Papier lärmsanierten Strassen rasch nachsaniert. Gerade Temporeduktionen sind einfach und günstig umzusetzen, was nicht nur eine positive Auswirkung auf die Gesundheit der Anwohner hätte sondern auch einen volkswirtschaftlichen Nutzen brächte.

Diese Seite wird nur mit JavaScript korrekt dargestellt. Bitte schalten Sie JavaScript in Ihrem Browser ein!
.hausformat | Webdesign, TYPO3, 3D Animation, Video, Game, Print