Lärmschutz: Gemeinsame Sache mit Anwohnern und Quartierverein

Jetzt nimmt der Kampf für mehr Lebensqualität und weniger Strassenlärm Fahrt auf: Auf Basis des Krienser Bundesgerichtsurteils soll der Kanton weitere ungenügende Lärmschutzprojekte überprüfen.

Bundesstrasse und Zentralstrasse: Hier fordern Anwohner mit dem Quartierverein und dem VCS beim Kanton eine Überprüfung der Lärmsituation, damit der Lärm weiter reduziert werden kann. Gleiches fordern auch Anwohner an der Bernstrasse. Den Weg dazu frei gemacht hat das Bundesgerichtsurteil aus Kriens, wo die Richter dem klagenden Anwohner 2023 Recht gegeben und den Kanton zu einer neuen Prüfung von Lärmschutzmassnahmen verpflichtet haben.

Die Ausgangslage an den drei Strassen in der Stadt Luzern ist gleich wie in Kriens: Der Strassenlärm ist weit über den gesetzlich zulässigen Grenzwerten und damit klar gesundheitsschädigend. Zwar hatte der Kanton diese Strassen – wie in Kriens – vor Jahren sogenannt «lärmrechtlich saniert», allerdings nur auf Papier, so, dass die Anwohner:innen nach wie vor unter dem zu hohen Lärm leiden. Gemäss der aktuellen Rechtssprechung wäre eine solche «Papiersanierung» ohne lärmsenkenden Massnahmen wie Tempo 30 oder dem Einbau eines lärmarmen Belags heute nicht mehr möglich.

Die Gesuche zur Neubeurteilung der Lärmschutzprojekte an der Bundes-, Zentral- und Bernstrasse sind dabei erst der Anfang: An praktisch allen Kantonsstrassen in der Stadt Luzern werden die Lärmwerte überschritten und fast alle Strassenabschnitte wurden nur «auf Papier» lärmsaniert. Finden sich jeweils genügend Anwohner:innen, die dagegen vorgehen und VCS-Mitglied sind, unterstützt der VCS sie gerne bei den weiteren Schritten.

Lesen Sie dazu auch den Beitrag der Luzernerzeitung vom 24. Januar 2024.

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