Lärm- und Denkmalschutz: Die Umfahrung Beromünster braucht es nicht

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Das aktuell öffentlich aufliegende Lärmgutachten zeigt: Für die Einhaltung der gesetzlichen Lärmgrenzwerte im Flecken Beromünster ist die Umfahrung nicht notwendig. Und dem Ortsbildschutz schadet die Strasse mehr als sie nützt. Der VCS Luzern fordert deshalb günstigere, umwelt- und siedlungsverträgliche Varianten.

Mit 70 Millionen Franken will der Kanton Luzern in Beromünster eine lokale Entlastungsstrasse um den Flecken bauen. Ziel: Den Flecken vom Lärm entlasten und die historische Bausubstanz schützen. Nun zeigt sich, der Bau der Strasse ist zur Erreichung dieser Ziele gar nicht notwendig, sie lassen sich mit einer wesentlich einfacheren, günstigen und rasch umsetzbaren Massnahme erreichen: Mit Tempo 30 und einem lärmarmen Strassenbelag im Flecken.

Strassenlärm
Weil die geplante neue Umfahrung Beromünster – mitten durchs Siedlungsgebiet – die gesetzlichen Lärmgrenzwerte überschreitet, plant der Kanton nebst dem Bau von Lärmschutzwänden neu auf der ganzen Umfahrung zusätzlich den Einbau eines lärmarmen SDA4-Belags. Das Projekt liegt aktuell öffentlich auf. Doch auch mit dieser Massnahme können die Lärmwerte entlang der geplanten Strasse nicht überall eingehalten werden. Der Kanton beantragt deshalb so genannte «Erleichterungen», was so viel bedeutet, dass die betroffenen Anwohner*innen wegen der neuen Strasse auf Jahrzehnte hinaus unter übermässigem Lärm leiden müssen. Der VCS fordert deshalb in einer Einsprache, dass auf der neuen Strasse als weitere Lärmschutzmassnahme Tempo 30 geprüft wird.

Die beste Lösung wäre aber, auf die Strasse zu verzichten. Denn: Zur Entlastung des Fleckens vom Verkehrslärm ist die 70-Millionen-Umfahrung gar nicht notwendig. Das zeigt der aufliegende «Technischer Bericht Lärmschutz – Projektanpassung Deckbeläge». Mit Tempo 30 und einem lärmarmen Belag könnten die gesetzlichen Lärmgrenzwerte im Flecken auch ohne Umfahrung eingehalten werden. Damit würde der Strassenlärm tatsächlich reduziert und nicht wie mit dem Umfahrungsprojekt bloss für viel Geld aus dem Flecken in die umliegenden Quartiere verlagert. Wenn Tempo 30 statt Tempo 50 gilt, werden die Lärmemissionen um rund drei Dezibel reduziert. Dies entspricht einer Halbierung des Verkehrs. Einfacher, günstiger und schneller lässt sich der Flecken nicht entlasten.

Denkmalschutz
Zweites Ziel des Kantons Luzern: Mit der Umfahrung Beromünster soll der historisch wertvolle Flecken Beromünster geschützt werden; Erschütterungen und Abgase setzten der Bausubstanz zu. Auch dafür ist die Umfahrung unnötig: Die Erschütterungen nehmen bei tieferer Geschwindigkeit ab, Tempo 30 wäre demnach nicht nur ein Schutz für die Anwohner*innen sondern auch für die Gebäude. Und mit der zunehmenden Elektrifizierung der Fahrzeuge relativiert sich die Frage der Abgasbelastung in den nächsten Jahren sowieso.

Es stellt sich zudem die Frage, ob die Umfahrung beim Ortsbildschutz nicht mehr Schaden anrichtet, als sie nützt. Der Bau der 1oo Meter langen Brücke über die Wyna und 8 Meter tiefe Hügeleinschnitte für die Strasse sind über Wiesen geplant, die im Bundesinventar der Schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) in der höchsten Stufe als geschützte Freiflächen eingetragen sind. Die Umfahrung würde das Ortsbild unwiderruflich schädigen (UVB: «Die Brücke bewirkt eine visuelle Beeinträchtigung des Ortsbildes, indem der Blick vom Wynatal auf den historischen Ortskern stark behindert und dadurch abgewertet wird.») Gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz ist ein Eingriff in ISOS-geschütztes Gebiet nur zulässig, wenn ihm «gleich- oder höherwertige Interessen von nationaler Bedeutung» entgegenstehen. Für den VCS Luzern stellt sich deshalb die Frage, ob das Umfahrungs-Projekt überhaupt mit dem übergeordnetem Gesetz vereinbar ist. Dies zu klären, wäre im Rahmen der Planung Aufgabe des Kantons gewesen, und zwar mit einem Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) oder der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD).

Verhältnismässigkeit
Der Flecken Beromünster soll und muss entlastet werden. Mit Tempo 30 und einem lärmarmen Belag kann das rasch, günstig und nachhaltig erreicht werden. Und mit Anpassungen bei der Verkehrsführung, allenfalls einer redimensionierten Westumfahrung, kann nicht nur die gefühlte sondern auch die tatsächliche Verkehrsmenge im Flecken umwelt- und siedlungsverträglicher verringert werden. Damit könnte auch die Verhältnismässigkeit gewahrt werden. Das aktuelle 70-Millionen-Projekt ist für die Entlastung eines nur mässig mit Verkehr belasteten Ortszentrums überrissen. Der Flecken Beromünster zählt pro Tag nur gerade 9500 Fahrzeuge, knapp 200 Personen sind von Lärm betroffen. An vielen anderen Ortsdurchfahrten im Kanton sind tausende Personen von Lärm und einem täglichen Verkehr von 20'000 bis 35'000 Fahrzeugen belastet, ohne Aussicht auf nur annähernd ähnliche Mittel für Entlastungsmassnahmen.

 

Weitere Infos zur Umfahrung Beromünster auf www.beromuenster-schuetzen.ch

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