Lärmschutz

Ebikon weicht der Diskussion um Tempo 30 aus

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Ebikon plante, den Lärmschutz auf der Schlösslistrasse zu verbessern. Offene Fragen rund um Tempo 30 als Lärmschutzmassnahme wollte der Gemeinderat aber nicht klären – und zog nach einer Einsprache des VCS gleich das ganze Projekt zurück. Die leidtragenden sind die Anwohner.

Ebikon gestaltet mit dem Projekt «Erhöhung Sicherheit Gehwege» von 2017 die Schlösslistrasse um. Dabei ist auch der Einbau eines lärmarmen Belags vorgesehen.  Aufgrund neuer Erkenntnisse bei Lärmmessungen und offenbar negativer Erfahrungen mit dem geplanten lärmarmen Belag SDA4 hatte Ebikon ein ergänzendes Projekt zur Lärmsanierung in Auftrag gegeben und Anfang Juli öffentlich aufgelegt. Das Projekt sah vor, den widerstandsfähigeren Belag SDA8 einzubauen und für die verbleibenden, über den gesetzlichen Lärmgrenzwerten belasteten Liegenschaften beim Kanton so genannte «Erleichterungen» zu beantragen (damit entbindet sich Ebikon von der Pflicht, weitere Massnahmen zur Lärmsenkung zu ergreifen).

Dagegen hatte der VCS Luzern Anfang Juli Einsprache erhoben. Seit längerem ist bundesgerichtlich geklärt, dass solche Erleichterungen nur im Ausnahmefall und als «ultima ratio» erteilt werden dürfen. Zuvor müssen sämtliche Massnahmen zur Senkung des Strassenlärms ergriffen werden, welche «technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar» sind. Das Gesetz schreibt zudem vor, dass Strassen so weit lärmsaniert werden müssen, «dass die Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden».

Bei der Schlösslistrasse reicht der Einbau des lärmarmen Belags dafür nicht aus. Laut Gutachten der Gemeinde könnten hingegen in Kombination mit der Einführung von Tempo 30 alle Anwohnerinnen und Anwohner vor übermässigem Lärm geschützt werden, das heisst: die gesetzlichen Vorgaben würden erreicht. Trotzdem hatte sich Ebikon gegen Tempo 30 ausgesprochen, und zwar, weil die Kosten von 190'000 Franken für die Einführung von Tempo 30 zu hoch seien.

Aus den Unterlagen war nicht ersichtlich, wie sich diese 190'000 Franken für eine Umsignalisation von knapp 900 Metern Strasse zusammensetzen. Der VCS stellte in der Einsprache deshalb die entsprechenden Fragen: Handelt es sich hier um eine (nicht adäquate) Umgestaltung in eine Tempo-30-Zone? Oder sind das die (übermässigen) Kosten für die Umsignalisation einer Tempo-30-Strecke (einfaches Austauschen der Tempo-40-Tafeln)? Die Erfahrungen an vielen Orten zeigen: Tempo 30 könnte ganz einfach und günstig umgesetzt werden.

Als weitere Forderung hat der VCS eine umfassende Interessenabwägung eingefordert, wie das das Gesetz vorsieht, im Konkreten Fall aber nicht gemacht worden ist. Bei der Kosten-Nutzen-Bewertung von T30 wurden etwa die besonders störenden, lauten Maximalpegel nachts nicht berücksichtigt, ebenso wenig wie die zusätzliche Lärmsenkung für alle Anwohner, auch jene, bei denen die Immissionsgrenzwerte bereits eingehalten werden.

Der Ebikoner Gemeinderat wollte sich auf eine Klärung der offenen Fragen und Mängel im Lärmschutz-Ergänzungsprojekt allerdings nicht einlassen und hat – noch während der laufenden Einsprachefrist – gleich das ganze Projekt zurückgezogen. Die Gemeinde verzichte auf alle Verbesserungsmassnahmen und werde das ursprüngliche Projekt «Erhöhung Sicherheit Gehwege» von 2017 mit dem zuvor vorgesehenen (und offenbar ungenügenden) Belag realisieren. Der Grund: Die Fragen des VCS und die damit verbundene Interessenabwägung würden das Strassenprojekt und damit auch den Einbau des lärmarmen Belags «massiv verzögern».

Wie schon das Projekt wirft auch diese Begründung des Übungsabbruchs Fragen auf. Die Gemeinden hatten nach Einführung der Lärmschutzverordnung dreissig Jahre Zeit, ihre Strassen zu sanieren. Die Frist dazu ist – nach mehrmaliger Verlängerung – bereits im März 2018 defintiv abgelaufen. Jetzt die Frage nach einer transparenten Kostenaufstellung und eine vom Gesetzgeber geforderte Interessenabwägung als nicht erwünschte Verzögerung zu bezeichnen, wirkt irritierend.

Der VCS sieht davon ab, den Entscheid verwaltungsrechtlich anzufechten – auch auf Grund der sehr kurzen Fristen. Wir sehen in erster Line die betroffenen Anwohner und Hauseigentümer sowie die politischen Kräfte in Ebikon in der Pflicht, den Gemeinderat zur Durchsetzung des gesetzlich geforderten Lärmschutzes zu bewegen. Selbstverständlich stehen wir dabei unseren Mitgliedern gerne mit Rat zur Verfügung.

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